WEG-Verwaltung

Was ist WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltung, oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften-Verwaltung genannt, bezeichnet das Verwalten von Gemeinschaftseigentum. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) dazu verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Wir handeln also auf Verlangen des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Passiert dies nicht, liegt die Verwaltung bei der Gemeinschaft von Eigentümern der Immobilie. Gemeinschaftseigentum umfasst meistens das gesamte Grundstück sowie Anlagen, Teile und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen. Nicht sicher, was für Ihre Situation das Richtige ist? Rufen Sie uns jetzt an und finden es heraus!

WEG-Verwaltung und ihre Aufgaben

Die Aufgaben einer WEG-Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz aber natürlich auch aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und dem WEG-Verwalter. Wir als Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet und gehen dieser Verpflichtung sehr gerne nach. Wir sorgen dafür, dass das Eigentum Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ordentlich gepflegt wird, der Wert im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten so gut wie möglich erhalten bleibt und dass alle Eigentümer Zugang zur üblichen Infrastruktur besitzen, also zu Dingen wie: Wasser, Telefon, Strom und Gas… Zusätzlich wird genau darauf geachtet, dass alle Eigentümer ausreichend versichert sind.

Wir kennen den Wunsch aus Sicht einer WEG nach einer ordnungsgemäßen Verwaltung, denn dadurch werden die Chancen auf einen finanziellen Schaden bei Ihrer Eigentumswohnung
deutlich geringer. Warum dann nicht die Chance nutzen?

Aufgaben eines WEG-Verwalters

Eine Erweiterung an Aufgaben, des Gesetzes ist natürlich möglich. Um Ihre Wünsche entsprechend umsetzen zu können, können diese gerne bei uns im Verwaltervertrag aufgenommen werden.
Zu den allgemeinen Aufgaben und Pflichten eines WEG-Verwalters zählen:

  • Projektentwicklung/- Planung
    Eine Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Das Führen der
    Beschlusssammlungen
  • Das Umsetzen von Beschlüssen
  • Die Verwaltung von Finanzen Ihrer Wohnungseigentümerschaft
  • Die Instandhaltung, genau wie die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • Die Pflicht zur Erhaltung
    Ihrer Immobilie
  • Die Verantwortung des Geldverkehrs, sowie für das Forderungsmanagement und die Geltendmachung von Ansprüchen
  • Die Zuständigkeit für den gesamten Schriftverkehr der WEG
  • Die Wahrung von Fristen im
    Sinne der WEG
  • Die Erstellung von Zustimmungserklärungen

Für alle Mieteigentümer ist es besonders wichtig zu wissen, welche Aufgaben einer Hausverwaltung zustehen. Vor allem in Fällen, wenn diese Aufgaben im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nicht funktionieren, wäre es doch schön zu wissen, wer die Verantwortung dafür trägt. Das Ziel einer jeden Hausverwaltung sollte es jedoch stets sein, den Wert der Immobilie beizubehalten. Eine tolle, freundliche und auch kompetente Zusammenarbeit zwischen der WEG und uns, der WEG-Verwaltung, ist
hierbei ein essenzieller und entschiedener Punkt.


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